Corona Maßnahmen 01.02.2023

An dieser Stelle leiten wir Ihnen den Brief des Schulministeriums an Eltern und Erziehungsberechtigte über die Corona Maßnahmen ab dem 01. Februar 2023 weiter.

Die wichtigsten Informationen zur Maskenpflicht und zu den Testungen haben wir Ihnen hier bereits zusammengefasst:

Maskenpflicht:
In den Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

Testungen:
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt.

Isolationspflicht:                                                                                                                                                                                                                                                          Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 01. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Bei Coronafällen innerhalb des Haushaltes erbitten wir kurzfristige Information.

Wir möchten zudem dringend empfehlen, dass Ihre Kinder die Schule nur nach erfolgter negativer Testung besuchen. Sicherheitshalber sollte während der Inkubationszeit (5 Tage) in jedem Fall zum Schutz der Mitschüler und Kollegen ein Mundschutz getragen werden.

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.

Den Brief des Schulministeriums an Eltern und Erziehungsberechtigte zum neuen Schuljahr können Sie hier direkt herunterladen.

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