
Gemäß der heutigen Schulmail msb22003_1802 vom 18. März 2022 bleiben als Übergangsfrist in NRW die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz bis zum 2. April 2022 erhalten, also auch die Maskenpflicht in den Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht. Jedoch möchten wir unsere dringende Empfehlung zur Fortsetzung des Tragens von Mundschutz (insbesondere in der letzten Woche vor den Osterferien) im Schulgebäude aussprechen.
Das aktuelle Testverfahren (3x pro Woche von zu Hause) wird bis zum 8. April fortgesetzt.
Eine weitere Fortsetzung des anlasslosen Testens ist nach den Osterferien nicht vorgesehen.